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Österreichische Immobilienbesitz-KG mit holländischen Gesellschaftern
Wird von niederländischen Investoren in Österreich die A-GmbH-&-Co-KG als ausschließlich vermögensverwaltend tätige Besitzgesellschaft von Appartement- und Hotelanlagen errichtet (Betreiber dieser Objekte ist die österreichische B-GmbH), wobei – neben der österreichischen Komplementär-GmbH – eine niederländische Commanditaire Vennootschap (C.V., niederländische Kommanditgesellschaft) Gesellschafterin der österreichischen Immobilien-KG ist und diese ihrerseits – neben einer das Geschäft administrierenden niederländischen Kapitalgesellschaft – zahlreiche niederländische Kapitalanleger (in den Niederlanden ansässige natürliche Personen und juristische Personen) als Gesellschafter registriert hat, dann sind die aus den österreichischen Immobilien erzielten Einkünfte angesichts der steuerlichen Transparenz der österreichischen KG und der niederländischen C.V. den niederländischen Anlegern als deren Einkünfte zuzurechnen. Denn die österreichischen Immobilieneinkünfte können infolge der Transparenz von Personengesellschaften weder auf der ersten Ebene (österreichische Immobilien-KG) noch auf der übergelagerten zweiten Ebene (niederländische C.V.), sondern nur auf der dritten Ebene (nieder...