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SWI 5, Mai 2010, Seite 237

Kapitalverkehrsfreiheit für Drittstaatsdividenden

Gerald Toifl

In der Literatur wird immer noch heftig diskutiert, ob es zulässig ist, Dividenden aus Drittstaaten im Ansässigkeitsstaat des Anteilseigners ungünstiger zu behandeln als inländische Dividenden oder Dividenden einer Gesellschaft aus einem anderen EU-Mitgliedstaat. Zorn (IStR 2010, 190 ff.) wendet sich gegen die jüngst von Völker (IStR 2009, 705 ff.) vertretene Ansicht, wonach bei solchen Drittstaatendividenden der Niederlassungsfreiheit kein Vorrang gegenüber der Kapitalverkehrsfreiheit zukomme. Zorn bezeichnet diese Ansicht als „Theorie der Maßgeblichkeit der nationalen Norm“, die von ihm vertretene und auch in seinem Beitrag dargelegte Gegenmeinung als „Theorie der Maßgeblichkeit des konkreten Sachverhalts“. Sein Ergebnis lautet, dass es von der Beteiligung im konkreten Einzelfall abhänge, ob ein Anwendungsfall der Kapitalverkehrsfreiheit oder (nur) der Niederlassungsfreiheit gegeben ist, wenn die nationale Norm nicht auf die Beteiligungshöhe und damit das Vorliegen einer Kontroll- oder bloßen Portfoliobeteiligung abstellt. Zorn argumentiert, dass dies auch der ständigen Rechtsprechungslinie des EuGH entspreche. Allerdings kann auch Zorn nicht erklären, warum der EuGH im Urteil in...

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