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SWI 5, Mai 2010, Seite 230

EUGH: Lieferung eines Grundstücks mit vom Verkäufer abzureißenden Gebäuden gilt als Lieferung eines unbebauten Grundstücks

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C‑461/08, Don Bosco Onroerend Goed BV, hatte sich der EuGH mit der Auslegung der Steuerbefreiung für die Lieferung von Grundstücken zu beschäftigen. Diese Rechtsfrage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Don Bosco Onroerend Goed BV (im Folgenden: Don Bosco) und dem niederländischen Staatssecretaris van Financiën (Staatssekretär für Finanzen) wegen Befreiung von der Grunderwerbsteuer für den Erwerb einer Immobilie, die nach niederländischem Recht an die Mehrwertsteuerpflichtigkeit des betreffenden Umsatzes gebunden ist.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1998 verkaufte die Stichting Leusderend (im Folgenden: Verkäufer) an Don Bosco eine Parzelle, auf der zwei alte Gebäude standen, in denen zuvor eine Schule mit Internat untergebracht war (im Folgenden: Immobilie). Don Bosco hatte die Absicht, diese beiden Gebäude vollständig abreißen zu lassen, um auf dem dadurch frei gewordenen Gelände Neubauten zu errichten. Hierzu war vereinbart worden, dass der Verkäufer eine Abrissgenehmigung beantragen, mit einem Unternehmer einen Vertrag über den Abriss der betreffenden Gebäude schließen und sich die dafür anfallenden Kost...

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