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SWI 5, Mai 2010, Seite 195

Portfoliodividenden an ausländische Pensionskassen

Pensionskassen sind Unternehmen, die Pensionskassengeschäfte betreiben. Diese bestehen in der rechtsverbindlichen Zusage von Pensionen an Anwartschaftsberechtigte und in der Erbringung von Pensionen an Leistungsberechtigte und Hinterbliebene sowie in der damit verbundenen Hereinnahme und Veranlagung von Pensionskassenbeiträgen (§ 1 Pensionskassengesetz). Sie unterscheiden sich damit von den in EAS 3013 behandelten Pensionsinvestmentfonds, denen zwar ebenfalls eine Kapitalveranlagungsrolle im Rahmen der Pensionsvorsorge zukommt, denen aber nicht selbst die Zahlung von Alters‑, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenpensionen an Pensionisten obliegt.

Vergleichbare EU-Pensionskassen: Ausländische Pensionskassen (pension funds), die in Mitgliedstaaten der EU errichtet und mit österreichischen Pensionskassen vergleichbar sind, sind gemäß § 6 Abs. 1 KStG (i. d. F. BGBl. I Nr. 52/2009), von der Körperschaftsteuer befreit; sie sind daher auch berechtigt, eine von österreichischen Dividenden erhobene Kapitalertragsteuer rückzufordern. Eine Vergleichbarkeit mit österreichischen Pensionskassen ist gegeben, wenn sie einerseits die in § 5 Z 4 Pensionskassengesetz, BGBl. I Nr. 281/1990 i. d. F. BGBl. I Nr. 8/2005, genannten Voraussetzungen erfüllen, zu denen vor alle...

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