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Steuerliche Sanierung liechtensteinischer Familienstiftungen
Nicht nur in Österreich, sondern auch in anderen Ländern und insbesondere in der Schweiz stellen sich Fragen der steuerlichen Sanierung liechtensteinischer Familienstiftungen. Maute/Holenstein (Steuer Revue 2010, 2 ff.) geben zunächst einen Überblick über die steuerrechtliche Anerkennung liechtensteinischer Stiftungen nach dem Schweizer Steuerrecht. Dabei fällt auf, dass die Schweiz – ebenso wie Österreich – kontrollierte Stiftungen (intransparente Stiftungen) nicht als steuerliches Einkünftezurechnungssubjekt anerkennt. Auch die Rechtsfolgen sind dem österreichischen Recht insoweit vergleichbar, als etwa Kapitalerträge einer solchen kontrollierten Stiftung unmittelbar den in der Schweiz ansässigen Stiftern und Begünstigten zuzurechnen sind. In der Folge geben die beiden Autoren auch Hinweise für die Legalisierung bisher unversteuerter kontrollierter Stiftungen. Aufgrund der ähnlichen steuerlichen Voraussetzungen sind diese Hinweise auch großteils auf die österreichische Rechtslage übertragbar.