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SWI 2, Februar 2010, Seite 53

Nachzahlung einer Arbeitnehmergewinnbeteiligung

Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für eine in den Jahren 1998 und 1999 stattgefundene Beschäftigung bei einem französischen Arbeitgeber nach Durchfechtung in Gerichtsverfahren eine bisher vorenthaltene Gewinnbeteiligung („participation au bénéfice“), dann stellt dies einen nachträglich zugeflossenen Vorteil aus dem seinerzeitigen Dienstverhältnis dar, der nach österreichischem innerstaatlichen Recht im Zuflussjahr der österreichischen Besteuerung unterliegt.

Allerdings steht der Geltendmachung dieses Besteuerungsanspruchs Art. 15 Abs. 1 DBA Frankreich entgegen, der auf der Grundlage des „Kausalitätsprinzips“ das BesteuerungsS. 54 recht an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit jenem Staat zuteilt, in dem die die Einkünfte generierenden Arbeitsleistungen erbracht worden sind; dies ist im vorliegenden Fall Frankreich. Österreich ist als Ansässigkeitsstaat gemäß Art. 23 Abs. 2 verpflichtet, diese Einkünfte – unter Progressionsvorbehalt – von der Besteuerung freizustellen.

Diese Freistellungsverpflichtung besteht unabhängig davon, ob Frankreich derartige Arbeitnehmergewinnbeteiligungen nach seinem inländischen Recht von der Besteuerung freistellt, da das Abkommen keine „Subject-to-Tax-Klausel“ enthä...

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