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Gastronomische Eröffnungs- und Abschlussveranstaltung mit medienbekannten Köchen
Wurden von einem Tourismusverband auf Almhütten eine Eröffnungs- und eine Abschlussveranstaltung zu gastronomischen Ereigniswochen veranstaltet, für die medienbekannte Köche aus Österreich, Deutschland, der Schweiz und aus Südtirol engagiert wurden, wobei einerseits die Köche das Rezept zur Verfügung zu stellen und in die Bewerbung der von ihnen zubereiteten Gerichte unter Überlassung ihrer Bild- und Namensrechte einzuwilligen hatten und andererseits der Speisenkonsum in Unterhaltungsdarbietungen mit Live-Musik verpackt war, dann nahmen die Köche wohl an inländischen Unterhaltungsdarbietungen teil. Auch wenn der Begriff der „Unterhaltung“ keinen klar umrissenen Inhalt hat, so wird dieser Begriff dennoch in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes definiert als „angenehmer Zeitvertreib oder Art der Geselligkeit zur physischpsychischen Entspannung bzw. Erholung, der u. a. vermittelt wird durch Rezeption von organisierten Darbietungen“ (). Die genannten Veranstaltungen dürften diesen Unterhaltungscharakter aufweisen, sodass die ausländischen Köche demnach „Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen“ sind, sodass die an sie gezahlten Entgel...