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Drittstaatsentsendungen
Die Frage, ob ein deutscher Staatsbürger den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen auch nach Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung bei einer österreichischen GmbH und einer damit verbundenen inländischen Wohnsitznahme weiterhin in Deutschland beibehält, weil seine Familie wegen einer 50%igen Behinderung der Ehefrau in Deutschland verbleiben muss, ist eine Sachverhaltsfrage, deren Entscheidung nicht im Rahmen des auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen Auskunftsverfahrens erfolgen kann, sondern dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben muss.
Angesichts des Umstands, dass den persönlichen Verhältnissen größeres Gewicht beizumessen ist als den wirtschaftlichen (), wird von Bedeutung sein, ob sich weiterhin der Schwerpunkt des persönlichen Lebens am deutschen Familienwohnsitz abspielt und die österreichische Wohnung nur als eine Art beruflich unabdingS. 51 bare „Notunterkunft“ zu werten ist, die gewählt werden musste, um die Anstellung bei der österreichischen GmbH zu erhalten.
Auch wird zu berücksichtigen sein, ob die deutsche Steuerverwaltung von einer Beibehaltung der deutschen Ansässigkeit ausgegangen ist und folglich einen Anspruch auf ...