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SWI 4, April 2017, Seite 228

Deutsche Rechtsprechung zum internationalen Steuerrecht

Hagemann/Kahlenberg/Cloer (BB 2017, 534 ff) berichten über die Rechtsprechung des BFH und deutscher FG zum internationalen Steuerrecht in den Jahren 2015 und 2016. Diese sei in verschiedenen Bereichen wohltuend klärend gewesen. Die Autoren weisen aber auch daraufhin, dass der Gesetzgeber vereinzelt Urteile im Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz 2016 korrigiert habe. Im Einzelnen erwähnen sie Entscheidungen zum AStG und zur Besteuerung von Arbeitnehmern. Beim AStG ging es ua um die gewerbesteuerliche Erfassung des Hinzurechnungsbetrags (BFH , I R 10/14), die Frage der Konzernfinanzierung als aktive Tätigkeit (FG München , K 2819/12) und das DBA-Schachtelprivileg als pauschales Betriebsausgabenabzugsverbot (FG Saarland , 1 K 1162/13). Bei der Besteuerung von Arbeitnehmern ging es um die Besteuerung laufender Bezüge von internationalem See- und Flugpersonal (BFH , I R 68/14), die Verfassungskonformität des Treaty-Overriding (BVerfG , 2 BvL 1/12) und die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht (BFH , I R 16/14).

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Univ.-Prof. Dr. Gerald Toifl lehrt Steuerrecht an der Universität Salzburg.
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