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Erbschaftssteuer und Gemeinschaftsrecht
Corste/Führich (ZEV 2009, 481 ff.) behandeln die europarechtlichen Aspekte der deutschen Erbschaftssteuerreform. Ausgangspunkt ihrer Überlegungen ist, dass seit dem Urteil des EuGH in der Rechtssache Rs. C-364/01, Barbier, geklärt sei, dass die europarechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere die Kapitalverkehrsfreiheit, auch auf das Erbschaftssteuerrecht anwendbar sind. Nach Ansicht der Autoren wurde der Anpassungsbedarf des deutschen Erbschaftssteuerrechts an das Europarecht zudem durch das Urteil des EuGH in der Rs. C-256/06, Jäger, noch unterstrichen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für die Autoren vor allem bei der Bewertung und Besteuerung von Betriebsvermögen in Deutschland weiterhin gemeinschaftsrechtliche Probleme. In Österreich wird zwar seit keine Erbschaftssteuer mehr erhoben. Dennoch stellen sich vor allem für die Stiftungseingangssteuer weiterhin vergleichbare gemeinschaftsrechtliche Fragestellungen.