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Verhältnis zwischen DBA und Verständigungsvereinbarungen
Der BFH hat mit zwei Urteilen von , I R111/08 und I R90/08, die Frage beurteilt, ob und inwieweit es den Finanzverwaltungen verschiedener Staaten möglich ist, sich im Gespräch und einem Gesprächsprotokoll auf eine bestimmte Auslegung einer DBA-Bestimmung zu verständigen. Zentral war in beiden Verfahren insbesondere, ob eine solche Verständigung auch die Wirkung hat, dass die „vereinbarte“ Auslegung für den Steuerpflichtigen und für die Finanzgerichtsbarkeit verbindlich ist. Ziehr (IStR 2009, 820 ff.) bespricht die beiden Urteile und stellt auch die jüngste Literatur in Deutschland zu dieser Themenstellung dar. Insbesondere Imser (IStR 2009, 366 ff.) hat vorgeschlagen, dass die Verwaltung die Bestätigung ihrer Verständigungsvereinbarungen durch einen Parlamentsbeschluss suchen möge. Unterbleibt ein solcher Parlamentsbeschluss und gebe es auch keine vorweggenommene Ermächtigung in einem Parlamentsgesetz, müssten eine beidseitige Ratifizierung und ein Austausch der Ratifikationsurkunden stattfinden, damit die Verständigungsvereinbarung rechtlich wirksam werde. Ziehr weist darauf hin, dass nach den beiden Entscheidungen des BFH relativ klar sei, dass Verständigungsvereinbarungen zwar a...