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EuGH: Immobilienverkäufe durch Bauunternehmen sind keine Hilfsgeschäfte
Im Urteil vom , Rs. C-174/08, NCC Construction Danmark A/S, entschied der EuGH über die Frage, ob bei der Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs Immobilienverkäufe durch ein Bauunternehmen mit einzubeziehen sind oder als Hilfsumsätze im Bereich der Grundstücksgeschäfte gelten. Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: NCC ist ein im Bausektor insbesondere als Hauptunternehmer tätiges Unternehmen. Es führt Bauarbeiten, insbesondere Planungs-, Beratungs- und Handwerksarbeiten, im Sektor des Hoch- und Tiefbaus sowohl für Rechnung Dritter als auch für eigene Rechnung durch. Der Verkauf der Immobilien, die sie für eigene Rechnung errichtet hat, stellt nicht die Haupttätigkeit von NCC, sondern eine selbständige Tätigkeit dar, die von ihrer Tätigkeit als Mehrwertsteuerpflichtige im Bauwesen abgeleitet ist.
Da nach dem dänischen Mehrwertsteuerrecht der Verkauf von für eigene Rechnung erstellten Immobilien von der Mehrwertsteuer befreit ist, war NCC als gemischt Steuerpflichtige verpflichtet, einen Pro-rata-Satz für die Bestimmung des Betrags zu errechnen, auf den sich das Recht auf Abzug der Vorsteuer bezog, das sie für die ihren beiden Tätigkeiten gemeinsamen Kosten ...