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Bauausführungen durch Subauftragnehmer
Hat eine österreichische GmbH mit einer litauischen Firma einen Vertrag über die Lieferung und Montage einer Industrieanlage abgeschlossen und wird die Auftragsausführung zur Gänze einer slowenischen GmbH (d.o.o.; druzba z omejeno odgovornostjo) übertragen, dann wird durch die Auftragsausführung nach Maßgabe des DBA Slowenien – Litauen für die slowenische d.o.o. eine litauische Betriebsstätte begründet, nicht aber für den österreichischen Hauptauftragnehmer, sofern dieser nicht durch eigenes Personal an der Baubetriebsstätte – mag dies auch nur für kurze Zeit der Fall sein – (z. B. überwachend) tätig wird.
Allerdings ist derzeit international heftig umstritten, ob für einen Hauptauftragnehmer Baubetriebsstätten im Sinn von Art. 5 OECD-MA nur durch Tätigwerden des eigenen Personals oder auch durch Tätigwerden von Subunternehmern begründet werden können. Doch selbst wenn Litauen wegen der Vertragserfüllung durch Subauftragnehmer auch von der Existenz einer Baubetriebsstätte des österreichischen Hauptauftragnehmers ausgehen sollte, wäre Litauen durch Art. 7 DBA Österreich – Litauen daran gehindert, Gewinne des Hauptauftragsnehmers zu besteuern, die nicht auf Funktionen zurückzuführen sind, die seit...