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Steuerrecht und Menschenrechte
Die bisherige Rechtsprechung des EGMR ist im Hinblick auf die Anwendung des Art. 6 EMRK auf steuerrechtliche Fragestellungen sehr zurückhaltend. Baker (European Taxation, Dezember 2009) berichtet über mehrere Entscheidungen, die der EGMR in letzter Zeit gefällt hat und die zumindest am Rande auch steuerrechtliche Themenstellungen betrafen. Einige dieser Fälle zeigen, dass der EGMR seine Zurückhaltung bei steuerlichen Sachverhalten aufzugeben scheint. Die weitere Entwicklung auf diesem Gebiet bleibt abzuwarten. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass nach der Europäischen Grundrechtscharta auch steuerrechtliche Fragen in den Grundrechtsschutz mit einbezogen werden. Über diesen „Umweg“ wird daher der Grundrechtsschutz in Steuerrechtssachen in den nächsten Jahren auf europäischer Ebene eine größere Bedeutung erlangen.