zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 12, Dezember 2009, Seite 608

EuGH: Keine Umsatzsteuerbefreiung für die entgeltliche Abtretung von Versicherungsverträgen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-242/08, Swiss Re Germany Holding GmbH, hatte sich der EuGH mit der Auslegung des in Art. 9 Abs. 2 lit. e. und Art. 13 Teil B der 6. MwSt-RL S. 609 verwendeten Begriffs der Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze zu beschäftigen. Diese Rechtsfrage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Swiss Re Germany Holding GmbH (im Folgenden: Swiss Re) und dem Finanzamt München für Körperschaften über die Erhebung von Mehrwertsteuer auf die Übertragung eines Bestands von Lebensrückversicherungsverträgen.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Swiss Re ist Organträgerin einer Aktiengesellschaft (im Folgenden: Zedentin), die als Versicherung u. a. im Lebensrückversicherungsgeschäft tätig ist. Aufgrund eines am 10. und am unterzeichneten Bestandsübernahmevertrags übertrug die Zedentin dem in der Schweiz ansässigen Versicherungsunternehmen S einen Bestand von 195 Lebensrückversicherungsverträgen. Nach diesem Vertrag hatte S die Zustimmung der Versicherungsnehmer einzuholen, um in diese Versicherungsverträge einzutreten und alle Rechte und Pflichten aus diesen zu übernehmen. Für die Übertragung von 18 der 195 Rückversicherungsverträge wurde na...

Daten werden geladen...