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Entlastungsverfahren gemäß § 48 BAO: Anrechnungsvortrag ausländischer Quellensteuern
Tax Relief Under Section 48 Federal Tax Code: Carry-Forward of Foreign Withholding Tax
The Austrian fiscal administration relents to long standing demands in literature and practice for a carry-forward of foreign withholding tax. In Legal Directive 3065, the Ministry of Finance paves the way for a tax credit carry-forward by means of tax relief under sec. 48 Federal Tax Code. Tanja Steiner explains this new position.
Finanzverwaltung gesteht Anrechnungsvortrag zu
Die Finanzverwaltung gibt den langjährigen Forderungen in der Literatur und Praxis nach einem Anrechnungsvortrag für ausländische Quellensteuern nach und formuliert in EAS 3065 die Möglichkeit eines Anrechnungsvortrags im Wege eines Entlastungsverfahrens gemäß § 48 BAO.
Ausgangssachverhalt
Die Problematik besteht darin, dass ausländische Quellensteuern nur dann in Österreich angerechnet werden können, wenn die entsprechenden Auslandseinkünfte im Jahr ihrer Erzielung auch in Österreich einer tatsächlichen Steuerbelastung unterliegen. Wird in Österreich im betreffenden Jahr keine Steuer erhoben bzw. finden die ausländischen Quellensteuern keine Deckung im Anrechnungshöchstbetrag, war es bisher nicht möglich, die ausländischen Quellensteuern in künftige Jahre vorzutragen. In der Folge wird die ausländische Abzugsteuer zum ...