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SWI 12, Dezember 2009, Seite 570

Grenzüberschreitende Hagelschädenreparaturen an PKWs

Ist ein österreichisches Unternehmen auf die Reparatur von Hagelschäden nach neuartigen Methoden spezialisiert und wird diese Arbeit länderübergreifend durch sog. „Dellendrücker-Partien“ bewerkstelligt, deren zahlenmäßige Stärke – je nach Ort und Heftigkeit der Unwetter – durch in- und ausländische Subfirmen-Mitarbeiter ergänzt wird, dann ist bei der Beurteilung der steuerlichen Behandlung der an die Subfirmen zu leistenden Vergütungen Folgendes von Bedeutung:

Zunächst ist entscheidend, ob für die Reparaturarbeiten Örtlichkeiten für länger als sechs Monate zur Verfügung stehen und folglich die Reparaturen in „Betriebsstätten“ im Sinn von Art. 5 OECD-MA ausgeübt werden. Es wird angenommen, dass in dem in der Anfrage gegebenen Beispiel, in dem auf einem Abstellplatz 1000 Kfz im Auftrag von Autohäusern, Kfz-Werkstätten und/oder Kaskoversicherungen usw. nach der Dellen-Gegendruck-Methode repariert werden sollen, die Frist von sechs Monaten nicht überschritten wird und folglich die Reparaturen ohne Nutzung einer „Betriebsstätte“ abgewickelt werden.

Es wird weiters davon ausgegangen, dass die ausländischen Subfirmen nicht bloß Personal verleihen (und demnach eine bloße Passivleistung durch...

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