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SWI 4, April 2017, Seite 221

EuGH: Französisches Vorabbewilligungsverfahren für grenzüberschreitende Fusionen unzulässig

Mit Urteil vom , Euro Park Service, C-14/16, entschied der EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d’État (Staatsrat, Frankreich) betreffend die Auslegung von Art 49 AEUV und Art 11 der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen (Fusions-RL). Den Ausgangsrechtsstreit führt die Euro Park Service (Euro Park) als Rechtsnachfolgerin der SCI Cairnbulg Nanteuil (Cairnbulg) gegen den Ministre des Finances et des Comptes publics (Minister für Finanzen und Haushalt, Frankreich, im Folgenden Steuerverwaltung) wegen seiner Weigerung, Cairnbulg die Inanspruchnahme des Aufschubs der Besteuerung des Wertzuwachses der eingebrachten Vermögenswerte dieser Gesellschaft bei einer Fusion durch die Aufnahme der Letzteren durch eine Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat zu gewähren, da die sich verschmelzenden Gesellschaften nicht um die vorherige Bewilligung der Steuerverwaltung ersucht hätten.

Cairnbulg, eine Gesellschaft nach französischem Recht, wurde am Gegenstand eines Auflösungsvorgangs ohne Ab...

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