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SWI 11, November 2009, Seite 557

EuGH: Abzugsverbot für ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen im Zusammenhang mit Steueranrechnung im Lichte der Kapitalverkehrsfreiheit

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-182/08, Glaxo Wellcome GmbH & Co KG, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu beschäftigen, ob das in Deutschland bestehende Abzugsverbot für ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen beim Erwerb von Anteilen an deutschen Kapitalgesellschaften von Gebietsfremden mit den Bestimmungen des EG-Vertrags über die Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Am erwarb die deutsche Glaxo Verwaltungs GmbH (GV GmbH), die bereits 95 % der Anteile an der deutschen Glaxo Wellcome GmbH (GW GmbH) besaß, von ihrer im Vereinigten Königreich (UK) ansässigen Muttergesellschaft Glaxo Group Limited (GG Ltd) die restlichen 5 % der Anteile an der GW GmbH und wurde deren alleinige Muttergesellschaft. Am und erwarb die GW GmbH sämtliche Anteile an der deutschen Wellcome GmbH (W GmbH). Die anteilsübertragenden Gesellschaften waren die englische GG Ltd, die 99,98 % der Anteile an der W GmbH hielt, und die Muttergesellschaft der GG Ltd, die englische Burroughs Wellcome Ltd, die 0,02 % der Anteile besaß. Durch Verschmelzungsvertrag vom wurde die W GmbH rückwirkend zum mit ihrer alleinigen Ant...

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