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Vorschlag der Kommission für eine einheitliche Reaktion auf Karussellbetrug
Als Reaktion auf neue, besorgniserregende Betrugsformen, die in mehreren Mitgliedstaaten gemeldet werden, hat die Europäische Kommission am einen Vorschlag für eine fakultative befristete Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens auf Lieferungen bestimmter Gegenstände und Dienstleistungen angenommen. Es geht dabei um fünf Kategorien besonders betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen, und zwar Computerchips, Mobiltelefone, Edelmetalle, Parfums und Treibhausgasemissionszertifikate. Laut dem Kommissionsvorschlag können die Mitgliedstaaten das Reverse-Charge-Verfahren einheitlich auf eine begrenzte Zahl von Gegenständen und Dienstleistungen anwenden und verfügen so über ein wirksames Instrument, um besorgniserregende Betrugsphänomene flexibel zu bekämpfen, gleichzeitig aber einheitlich auf Karussellbetrug reagieren und eine Verlagerung des Betrugs verhindern zu können. Auf diese Weise sammeln sie außerdem wertvolle Erfahrungen, um die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme zu beurteilen.