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Anwendung der Wegzugsbesteuerungsklausel des DBA Schweiz auf einbringungsgeborene Genussrechte mit negativen Anschaffungskosten
Wurde der Betrieb eines aus Österreich wegziehenden Einzelunternehmers vor dem Jahr 2006 gegen Gewährung von Substanzgenussrechten in eine von dem Einzelunternehmer neu gegründete GmbH eingebracht und wurden hierbei durch rückbezogene Barentnahmen ein negativer Sacheinlagewert und dementsprechend gemäß § 20 Abs. 2 Z 1 UmgrStG ein negativer Anschaffungswert der Genussrechte erzeugt, kommt es hinsichtlich der in diesen Genussrechtsanteilen enthaltenen stillen Reserven nach Maßgabe des § 31 EStG zur Wegzugsbesteuerung. Dies gilt auch für den GmbH-Anteil, wenn der Steuerpflichtige der Gründungsgesellschafter oder sonst Gesellschafter ist. Der zur Wegzugsbesteuerung Anlass gebende Verlust des Besteuerungsrechts bezieht sich, wenn der Steuerpflichtige auch die GmbH-Anteile besitzt, sowohl auf diese als auch auf die mit negativen Anschaffungskosten behafteten Substanzgenussrechte.
Erfolgt der Wegzug allerdings in die Schweiz, liegt kein besteuerungsfähiger Wegzugstatbestand vor, weil infolge der Wegzugsklausel des Art. 13 Abs. 4 DBA Schweiz durch die Wohnsitzverlegung keine Umstände eintreten, die zum Verlust des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Verhältnis zur Schweiz führen.
Denn nach Art. 13 Abs. 4 DBA Schweiz berührt das Abkommen nicht das Recht Österreichs...