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SWI 4, April 2017, Seite 216

EuGH: Mutter-Tochter-Richtlinie auf zum Nullsatz besteuerte Körperschaften nicht anwendbar

Mit Urteil vom Wereldhave, C‑448/15, entschied der EuGH betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen des Hof van beroep te Brussel (Berufungsgericht Brüssel, Belgien) hinsichtlich der Auslegung der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (Mutter-Tochter-RL) sowie der Art 43 und 56 EG. Wereldhave Belgium ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien nach belgischem Recht, an der die in den Niederlanden ansässigen Aktiengesellschaften niederländischen Rechts Wereldhave International und Wereldhave zu 35 % bzw 44 % beteiligt sind. Wereldhave hält das gesamte Kapital an Wereldhave International. Wereldhave Belgium schüttete im Jahr 1999 Dividenden iHv 10.965.197,63 Euro und im Jahr 2000 Dividenden in Höhe von 11.075.733,50 Euro an Wereldhave International und Wereldhave aus. Für jedes Steuerjahr reichten Wereldhave International und Wereldhave Einspruchsschriften ein, um unter Berufung auf die Mutter-Tochter-RL die Befreiung der Dividenden vom Mobiliensteuervorabzug zu beantragen, da sie der Meinung waren, sie seien als Muttergesellschaften iSd Mutter-Tochter-RL anzusehen. Da sec...

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