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SWI 9, September 2009, Seite 431

Gewinnausschüttungen inländischer „Briefkastengesellschaften“

(BMF) – Die künstliche Zwischenschaltung ausländischer funktionsloser Holdinggesellschaften kann nicht bewirken, dass Einkünfte stets der Holdinggesellschaft und nicht dem dahinterstehenden Gesellschafter zuzurechnen sind (EAS 2892). Die dieser Aussage zugrunde liegenden und im österreichischen Steuerrecht entwickelten Zurechnungsgrundsätze gelten sowohl für ausländische als auch für inländische Zwischengesellschaften.

Bezieht aber eine inländische Holdinggesellschaft Dividenden aus Zypern und leitet sie diese sodann aufgrund der erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Gesellschaftsbeschlüsse als Gewinnausschüttung an ihren israelischen Gesellschafter weiter und wird nun von Parteienseite Funktionslosigkeit dieser inländischen Kapitalgesellschaft geltend gemacht, so kann dies allein nicht als Grundlage für die Unterlassung des Kapitalertragsteuerabzugs dienen. Denn sollte es tatsächlich so sein, dass der steuerlich relevante Einkünftefluss von der zypriotischen Gesellschaft direkt an den israelischen Gesellschafter stattfindet, dann müsste sichergestellt sein, dass dies auch auf israelischer Seite so gesehen wird.

Eine korrespondierende Sachverhaltsbeurteilung könnte in Fällen der vo...

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