Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 4, April 2017, Seite 213

Umfassende Reform des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Comprehensive Reform of the German Temporary Employment Act

Stefan Haas

A comprehensive reform of the German Temporary Employment Act (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) has come into effect as of April 1st, 2017, which will also have a wide impact on supply of staff from Austria. In the following, Stefan Haas gives an overview of the main changes introduced by the reform.

I. Ausgangslage

Nach fast zweijährigem Verhandlungsmarathon hat der deutsche Bundesrat am dem neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zugestimmt, das am im Bundestag verabschiedet wurde. Das neue AÜG tritt mit in Kraft und sieht als entscheidende Kernelemente die Einschränkung der Überlassungsdauer sowie die Angleichung des Lohnniveaus vor. Da das Gesetz auch auf Überlassungen aus dem Ausland sowie die nicht vorübergehende Überlassung im Konzern Anwendung findet, haben die gesetzlichen Neuerungen umfassende Auswirkungen auf österreichische Überlassungsbetriebe, die grenzüberschreitend im Verhältnis zu Deutschland tätig werden.

II. Wesentliche gesetzliche Neuerungen

1. Einschränkung der Überlassungshöchstdauer

Eine der wesentlichen Neuerungen der AÜG-Reform ist die Einführung einer zeitlich befristeten Höchstüberlassungsdauer in § 1 Abs 1b dAÜG. Entsprechend dieser Bestimmung darf die „vorüberge...

Daten werden geladen...