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Übertragung von Markenrechten auf eine schweizerische Holdinggesellschaft
Beabsichtigen die österreichische Tochtergesellschaft und ihre schweizerische Muttergesellschaft (eine Holdinggesellschaft nach schweizerischem Recht), ein General License Agreement abzuschließen, aufgrund dessen die Tochtergesellschaft gegen Zahlung einer Lizenzgebühr zur Nutzung der Konzernmarke berechtigt werden soll, dann hängt die steuerliche Anerkennung einer solchen zivilrechtlich gewählten Gestaltung – unter anderem – davon ab, dass sie einer Fremdvergleichsprüfung standhält. Dies vor allem im Hinblick darauf, dass durch die Befreiung der schweizerischen Holdinggesellschaft von der Kantons- und Gemeindebesteuerung die Steuerbelastung der Lizenzgebühren nur 7,8 % beträgt und daher für den Konzern ein potenzieller Anreiz bestehen könnte, durch die gewählte Konstruktion in Österreich mit 25 % zu besteuernde Gewinne im Wege von fremdunüblich angesetzten Lizenzgebühren in die Schweiz abfließen zu lassen.
In diesem Zusammenhang wird zu beachten sein, dass im Allgemeinen ein Handelsbetrieb, der als Wiederverkäufer von Markenprodukten auftritt, nicht neben dem Wareneinkaufspreis noch zusätzliche Zahlungen dafür leisten wird, dass auf der gekauften Handelsware die Markenbezeichnung d...