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SWI 8, August 2009, Seite 405

EuGH: Steuerbefreiung für Dienstleistungen der öffentlichen Posteinrichtungen gilt nur für Anbieter von Universaldiensten

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-357/07, TNT Post UK Ltd, hatte sich der EuGH mit der Reichweite der in Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. a der 6. MwSt-RL vorgesehenen Steuerbefreiung für Dienstleistungen der öffentlichen Posteinrichtungen zu beschäftigen. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Royal Mail erbringt als einziger Anbieter des postalischen Universaldienstes im Vereinigten Königreich ein breites Spektrum postalischer Dienstleistungen an alle Unternehmen und Privatpersonen, die ihre Dienste nutzen möchten. Diese Postdienste werden durch ein integriertes landesweites Netz erbracht, das zurzeit rund 27 Mio. Adressen an sechs Tagen in der Woche im Rahmen einer Regelung erbringt, die im Allgemeininteresse erlassen worden ist und nur für Royal Mail gilt und die Royal Mail von allen anderen Postbetreibern unterscheidet. Die Briefe und sonstigen Postsendungen werden von diesem Unternehmen an verschiedenen Orten, nämlich ungefähr 113.000 Briefkästen, 14.200 Poststellen und 90.000 Geschäftsadressen, abgeholt. Royal Mail beschäftigt im Vereinigten Königreich rund 185.000 Personen.

Die Postdienste, die Royal Mail aufgrund ihrer Lizenz der Öffentlichkeit anzubieten verpflichte...

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