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SWI 7, Juli 2009, Seite 364

Steuerhinterziehung bei Provisionszahlungen auf Auslandskonten

Gerald Toifl

Das FG Köln hat mit Urteil vom , 10 K 398/08, über die Frage entschieden, ob bei vom Beschuldigten eingestandenen Provisionszahlungen, die auf ein Auslandskonto überwiesen wurden, die in der Folge aus der Veranlagung dieser Provisionszahlungen erzielten Kapitalerträge zu einer Steuerhinterziehung in Deutschland führen. Das FG Köln hat dabei entgegen der Rechtsprechung des BFH ausgesprochen, dass die Feststellung der Steuerhinterziehung nicht auf die Verletzung von Mitwirkungspflichten gestützt werden darf und dass daran auch die erweiterte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten gemäß § 90 Abs. 2 AO nichts ändert. Das FG Köln (Praxis Steuerstrafrecht 2009, 131) weist darauf hin, dass nach diesem Urteil der Vorsatz der Steuerhinterziehung nicht bereits deshalb angenommen werden könne, weil ein Steuerpflichtiger Geldbeträge im Ausland angelegt und im Inland nicht deklariert hat. Die konkret hinterzogenen Beträge sind im Einzelnen ohne Sicherheitszuschläge festzustellen.

Rubrik betreut von: Toifl
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