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SWI 7, Juli 2009, Seite 360

EuGH: Keine Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei mit Subvention angeschafften Gegenständen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom , Rs. C-74/08, PARAT, hat der EuGH Fragen des ungarischen Nógrád Megyei Bíróság im Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Auslegung von Art. 17 Abs. 2 und 6 der 6. MwSt-RL beantwortet. Das Vorabentscheidungsersuchen erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Unternehmen PARAT Automotive Cabrio Textiltetőket Gyártó kft (PARAT) und dem Adó- és Pénzügyi Ellenőrzési Hivatal Hatósági Főosztály Észak-magyarországi Kihelyezett Hatósági Osztály (Amt für Steuer- und Finanzprüfung, i. w. F.: APEH) über die Festlegung des Anwendungsbereichs des nationalen Steuerrechts betreffend das Recht auf Abzug der Mehrwertsteuer auf den Kauf subventionierter Gegenstände.

Auf der Grundlage eines Subventionsvertrags, der am mit der Ungarischen Entwicklungsbank geschlossen wurde, die im Namen des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr handelte, investierte PARAT im Jahr 2005 in die Erweiterung ihrer ProduktionsS. 361 kapazitäten für zurückklappbare Autoverdecke. Mit dem Vertrag wurde PARAT eine nicht zurückzuzahlende Subvention in Höhe von 47 % der Gesamtinvestitionsausgaben gewährt. PARAT verbuchte für diese Investition vier Rechnungen, die für den Kauf von Maschinen ausgestellt worden w...

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