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SWI 7, Juli 2009, Seite 360

EU-Kommission: Neuer Online-Dienst zur Erhöhung der Rechtssicherheit für Wirtschaftsbeteiligte, die unfreiwillig in Betrugsfälle (insbesondere Karussellbetrug) verwickelt werden

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Seit dem kann ein Steuerpflichtiger eine Bescheinigung erhalten, mit der er nachweisen kann, dass er eine MwSt-Identifikationsnummer zu einem bestimmten Zeitpunkt auf ihre Gültigkeit überprüft hat. Diese Bescheinigung kann als Nachweis dafür verwendet werden, dass gegebenenfalls auf Lieferungen an Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten keine Mehrwertsteuer erhoben wurde. Damit kann demnach ein ehrlicher Wirtschaftsbeteiligter, der unfreiwillig in einen von seinem Kunden verübten Betrug verwickelt wurde (insbesondere bei Karussellbetrug), nachweisen, dass er in gutem Glauben gehandelt hat. Der neue Dienst stellt eine Verbesserung der bereits online vorhandenen MwSt-Datenbank MIAS dar. Der Zugang dazu erfolgt über: http://ec.europa.eu/taxation _customs/vies/vieshome.do?selectedLanguage=DE

Bei einem innergemeinschaftlichen MwSt-Karussellbetrug erwirbt ein Mehrwertsteuerpflichtiger innerhalb der Gemeinschaft Gegenstände oder Dienstleistungen, ohne die Mehrwertsteuer zu zahlen, und veräußert anschließend diese Gegenstände oder Dienstleistungen innerhalb der Gemeinschaft, wobei er die Mehrwertsteuer in Rechnung stellt, dann aber verschwindet, ohne den MwSt-Betrag an den Fiskus abzuführen...

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