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Deutscher Bundestag beschließt Bürgerentlastungsgesetz
Am hat der deutsche Bundestag das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen – Bürgentlastungsgesetz Krankenversicherung – beschlossen. Das Gesetz sieht eine bessere steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung vor. Davon profitieren sowohl privat als auch gesetzlich Versicherte. Außerdem können innerhalb der aufgestockten Höchstbeträge weiterhin Aufwendungen für sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Das betrifft zum Beispiel Prämien für Haftpflicht- oder Unfallversicherungen. Berücksichtigt wurde bei der Neuregelung, dass die Höhe der Aufwendungen bei privat Versicherten unterschiedlich ist, weil z. B. Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand etc. eine Rolle spielen. Überdies enthält das Gesetz Erleichterungen bei der Unternehmensbesteuerung und weitere Modifikationen. Die Behandlung im Bundesrat ist für den vorgesehen. Das Gesetz soll mit in Kraft treten.