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SWI 7, Juli 2009, Seite 322

Fragen zur Montagebetriebsstätte

Montageprojekt „U“: Schließt ein österreichischer Hersteller von Lagerlogistiksystemen mit einem deutschen Kunden einen Vertrag, dem zufolge das Projekt „Kommissionier- und Förderanlage mit Materialfluss-Display-Server“ in zwei Teilabschnitten durchgeführt werden soll, dann erfolgt damit die Auftragsvergabe im Vorhinein in zwei getrennten Abschnitten, sodass für die Berechnung der Zwölfmonatsfrist nach Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland nach den Grundsätzen der „Vergabe in Form von Baulosen“ nur die tatsächlichen Arbeitszeiten, nicht aber die zwischen den beiden Arbeitsphasen liegenden Zwischenzeiten zu berücksichtigen sind (Hinweis auf Z 7 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom und EAS 2298). Es ist hierbei unerheblich, ob bei dem einheitlichen Anlagenprojekt die Auftragserteilung in einem oder in zwei oder mehreren Verträgen erfolgt.

Der Umstand, dass im zweiten Teilabschnitt Mängel abgearbeitet werden, die im ersten Teilabschnitt aufgetreten sind, ändert ebenfalls nichts daran, dass die Arbeiten laut Vertrag in zwei Teilabschnitten zu leisten sind. Denn wenn in beiden Teilabschnitten für ein und dasselbe Montageprojekt gearbeitet wird, muss es bei Anerkennung einer Arbeit...

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