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Auslandssteueranrechnung im Fall von Zurechnungskonflikten nach Selbstanzeige
(BMF) – Erzielt ein österreichischer Abgabepflichtiger aus der Vermietung von Wohnungen einer in den USA gelegenen Liegenschaft Einkünfte und werden diese Einkünfte gemäß Art. 6 DBA USA in den USA der Besteuerung unterzogen, so ergibt sich aus Art. 22 DBA USA die Verpflichtung, die US-Bundeseinkommensteuer auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen; aus § 1 Abs. 2 der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, folgt, dass auch die lokalen Einkommensteuern grundsätzlich anrechnungsfähig sind. Diese Anrechnungsverpflichtungen gehen nicht dadurch unter, dass die US-Einkünfte erst nach einer Selbstanzeige der österreichischen Besteuerung zugeführt wurden.
Auch der bloße Umstand, dass die Einkünftezurechnung in den beiden Staaten nicht deckungsgleich ist, entbindet für sich alleine noch nicht von der Anrechnungsverpflichtung. In diesem Sinn wurde daher bereits in EAS 1054 die Auffassung vertreten, dass die US-Betriebsstätteneinkünfte einer österreichischen GmbH, die in den USA in den Händen der Gesellschafter besteuert wurden, nicht zum Verlust der US-Steueranrechnung bei der Besteuerung der österreichischen GmbH führen, obwohl die GmbH in den USA nicht besteuert worden ist. Gleiches muss aber gel...