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SWI 6, Juni 2009, Seite 317

UFS zur widerrechtlichen Verwendung eines Pkw mit ausländischem Kennzeichen im Inland (NoVA, Versicherungssteuer)

  • Als (NoVA-Pflicht auslösende) erstmalige Zulassung gilt auch die Verwendung eines Kfz im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre (widerrechtliche Verwendung)

  • Bei Kfz mit ausländischen Kennzeichen, die im Inland verwendet werden, steht der dauernde Standort des Kfz und nicht der Wohnsitz des Verwenders im Mittelpunkt

  • Bei Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland wird ein dauernder Standort des Kfz im Inland vermutet

  • Diese Vermutung erlaubt einen Gegenbeweis durch den Einbringer

Der österreichische Staatsbürger X hat seinen einzigen Wohnsitz in Österreich und ist Inhaber eines in Deutschland gelegenen Gewerbebetriebs (Dentallabor), den er seit 2007 als nicht protokolliertes Einzelunternehmen betreibt. Im Rahmen seines deutschen Gewerbebetriebs hat X zwei Pkw, nämlich einen von einem deutschen Leasingunternehmen geleasten VW Polo und einen Porsche. Beide sind in Deutschland auf sein Einzelunternehmen zugelassen und versichert. Hinsichtlich des Porsches ist aufgrund des Fahrtenbuchs unbestritten, dass sich der dauernde Standort an der Betriebsstätte in Deutschland befindet. Hingegen wird der VW Polo, der sowohl von X, seiner im Unternehmen angestellten Gattin als auch...

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