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DBA-rechtliche Behandlung einer US-amerikanischen LLC
Der BFH hat mit Urteil vom , I R 34/08, über die Besteuerung von Einkünften eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters einer US-amerikanischen limited liability company (LLC) entschieden. Demnach steht das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte abkommensrechtlich Deutschland zu, wenn es sich bei der LLC aus deutscher Sicht um eine Personengesellschaft handelt, welche dem Gesellschafter in den USA eine Betriebsstätte vermittelt. Zusätzlich dürfen die USA besteuern. Ist die LLC aus deutscher Sicht hingegen als Kapitalgesellschaft zu qualifizieren, hat der deutsche Fiskus das Besteuerungsrecht nur für die ausgeschütteten Dividenden. Lühn (Praxis Internationale Steuerberatung 2009, 98 ff.) weist in einer Urteilsanmerkung darauf hin, dass insbesondere die Gesellschaftsstatuten heranzuziehen sind, um die Frage der Vergleichbarkeit mit einer deutschen Personen- oder Kapitalgesellschaft zu klären. Dies entspricht auch der österreichischen Steuerrechtspraxis.