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SWI 6, Juni 2009, Seite 316

Neues liechtensteinisches Stiftungsrecht

Gerald Toifl

Die Frage der Vergleichbarkeit des liechtensteinischen mit dem österreichischen Stiftungsrecht hat auch in der Steuerrechtspraxis große Bedeutung. Zum einen wird bei vor allem im letzten Jahr eingeleiteten Finanzstrafverfahren für in Österreich ansässige Stifter oder Begünstigte einer liechtensteinischen Kapitalveranlagungsstiftung die Frage zu klären sein, inwieweit diese mit einer österreichischen Privatstiftung vergleichbar ist. Das BMF hat am eine Vermutung aufgestellt, die im Wesentlichen in die Richtung einer Nichtvergleichbarkeit geht. Zum anderen ist aber auch für die Anwendung der Stiftungseingangssteuer eine Vergleichbarkeit ausländischer Stiftungen mit österreichischen Privatstiftungen normiert. Lennert/Blum (ZEV 2009, 171 ff.) stellen das neue liechtensteinische Stiftungsrecht dar, das am in Kraft getreten ist. Durch diese Reform wird das liechtensteinische Stiftungsrecht zumindest an das österreichische Stiftungsrecht angenähert. Die Frage der Vergleichbarkeit wird daher in Zukunft, insbesondere für die Anwendung des Stiftungseingangssteuergesetzes, im Einzelfall allenfalls anders als in der Vergangenheit zu beantworten sein.

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