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SWI 6, Juni 2009, Seite 306

EuGH: Ausschluss der steuerlichen Abzugsfähigkeit von (Sach-)Spenden an ausländische gemeinnützige Institutionen verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom , Rs. C-318/07, Persche, hatte sich der EuGH mit der Vereinbarkeit der deutschen Regelungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden mit der Kapitalverkehrsfreiheit zu befassen. Die Auslegungsfrage stellte sich in im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Herrn Persche, einem in Deutschland ansässigen Steuerberater, und dem Finanzamt Lüdenscheid (in weiterer Folge: Finanzamt) über die steuerliche Abzugsfähigkeit einer Sachspende an eine als gemeinnützig anerkannte Einrichtung, die ihren Sitz in Portugal hat.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Herr Persche beantragte in seiner Einkommensteuererklärung 2003 den Sonderausgabenabzug für eine Sachspende von Bett- und Badwäsche, Rollatoren und Spielzeugautos. Diese Spende erfolgte zugunsten des Centro Popular de Lagoa (Portugal) (in weiterer Folge: Centro) im Wert von insgesamt 18.180 Euro. Das Centro ist ein Seniorenheim, an das ein Kinderheim angegliedert ist und das sich in einem Ort befindet, in dem Herr Persche ein Wohnobjekt besitzt. Der Kläger legte seiner Steuererklärung ein auf den datiertes Dokument bei, in dem das Centro den Erhalt der Spende bestätigte, sowie eine Erklärung des Direktors des B...

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