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PV-Info 3, März 2023, Seite 1

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

Monika Kunesch

wieder einmal wird in dieser Ausgabe der PV-Info das Thema Bezugsumwandlung oder Bezugsverzicht iZm (E-)Bikes und E-Autos behandelt. PV-Info hat Ihnen bereits viele mögliche Formen der Umsetzung dieses Sachverhalts vorgestellt. So in der PV-Info 10/2022 die Variante, wonach eine Bezugsumwandlung im Sinne eines bloß (vorübergehenden) Verzichts auf einen Teil des (überkollektivvertraglichen) Bruttobezugs steuerrechtlich möglich wäre, sozialversicherungsrechtlich aber nicht, was ein (wie sich in manchen Diskussionen zeigt, gar nicht so unerwünschtes) Auseinanderdriften der Bemessungs- bzw Beitragsgrundlage zu Lohnsteuer und Sozialversicherung bedeutet hätte.

Eine Änderung in der SachbezugswerteVO und in den LStR später wurde in der PV-Info 1/2023 bzw 2/2023 der Schwenk vorgestellt, wonach sich bei (vorübergehender) Reduktion (überkollektivvertraglicher) Bruttobezüge Folgeansprüche grundsätzlich nach dem reduzierten Bruttobezug richten müssten, einer Vorgehensweise, der sich auch die Sozialversicherung nunmehr anschließen konnte.

Im weiteren Verlauf musste man jedoch feststellen, dass die Finanzverwaltung bezüglich der Auslegung des Worts „grundsätzlich“ flexibel ist und entsprechend der...

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