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Reform der EU-Zinsenbesteuerung: Auswirkungen auf Stiftungen
Commission Proposal Amending the Savings Taxation Directive: Effects on Private Foundations
On November 11th, 2008, the European Commission has adopted a proposal amending the Savings Taxation Directive with a view to closing existing loopholes and better preventing tax evasion which also has an impact on private foundations. Patrick Knörzer discusses the proposed changes in respect of the Austrian private foundation and the Liechtenstein foundation. He comes to the result that especially the extended concept of the paying agent and the look-through approach for intermediary structure only suit certain kinds of foundations.
Geltende Rechtslage
Nach geltendem Recht müssen österreichische Privatstiftungen keine EU-Quellensteuer einbehalten, auch wenn sie Zuwendungen an Begünstigte tätigen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind. Begründung dafür ist der Begriff der Zahlstelle, den Privatstiftungen nicht erfüllen können. Nach Art. 4 der RL 2003/48/EG gilt als Zahlstelle jeder Wirtschaftsbeteiligte, der dem wirtschaftlichen Eigentümer Zinsen zahlt oder eine Zinszahlung zu dessen Gunsten einzieht. Privatstiftungen können hinsichtlich ihrer Ausschüttungen keine Zahlstellen kraft Zahlung sein, zumal Zuwendungen aus Stiftungen an Begünstigte nicht unter den Zinsbegriff...