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SWI 4, April 2009, Seite 212

Zuzug nach Österreich nach Pensionierung

(BMF) – Verlegt ein Angestellter eines deutschen Großunternehmens nach Eintritt in den Ruhestand seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich, so treten für die ihm in der Folge aus Deutschland zufließenden Pensionsleistungen folgende rechtliche Gegebenheiten ein:

Die rund 2.500 Euro betragende deutsche Sozialversicherungsrente der deutschen Bundesanstalt für Angestellte ist gemäß Art. 18 Abs. 2 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA Deutschland) von der österreichischen Besteuerung – unter Progressionsvorbehalt – freizustellen.

Die rund 34.500 Euro betragende Betriebsrente unterliegt demgegenüber gemäß Art. 18 Abs. 1 DBA Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung und ist in Deutschland von der Besteuerung freizustellen.

Die rund 32.000 Euro betragende lebenslange Garantierente einer deutschen Versicherungs-AG unterliegt gemäß Art. 18 Abs. 1 ebenfalls der ausschließlichen österreichischen Besteuerung, und zwar auch dann, wenn es sich hierbei um eine „befreiende Lebensversicherung“ handelt, mit der von dem 1968 vom deutschen Gesetzgeber eingeräumten Wahlrecht Gebrauch gemacht wurde, der gesetzlichen Verpflichtung zur Alterssicherung nicht bei der Bundesanstalt für Angestellte, sondern ...

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