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Ausstellung einer Amtsbestätigung nach § 14 Abs 1 Z 5 WEG
iFamZ 2017/189
Die Ausstellung einer Amtsbestätigung nach § 14 Abs 1 Z 5 WEG setzt im Fall des Erwerbs durch Vereinbarung iSv § 14 Abs 1 Z 2 WEG in sinngemäßer Anwendung von § 182 Abs 3 AußStrG die Zustimmung des überlebenden Partners voraus. Wird die Gültigkeit derselben – aus welchem Grund auch immer – bestritten, so ist darüber gegebenenfalls im streitigen Rechtsweg zu entscheiden.
Der am verstorbene Erblasser war deutscher Staatsbürger. Die in München wohnhafte, noch minderjährige Rechtsmittelwerberin ist sein einziges Kind. Ihr nach deutschem Recht zu beurteilendes Erbrecht (§ 28 IPRG idF vor dem ErbRÄG 2015) ist durch Erbschein ausgewiesen. Im österreichischen Verlassverfahren hat sie eine bedingte Erbantrittserklärung aufgrund des Gesetzes abgegeben.
Der Erblasser war unter anderem Miteigentümer mehrerer Wohnungseigentumsobjekte in Wien, hin-sichtlich deren eine Eigentümerpartnerschaft (§ 2 Abs 10 WEG) mit seinem Bruder (…) W. H. bestand. Da dieser mit den Vertretern der minderjährigen Erbin Gespräche über das weitere Schicksal dieser Objekte führte, setzte ihm das Erstgericht eine Frist nach § 14 Abs 1 Z 2 WEG, die es zuletzt bis zum erstreckte. Am letzten Tag dieser Frist langte per Fax beim Erstgericht eine (nur) vom Bruder am selben Tag notariell un...