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SWI 4, April 2009, Seite 207

BFH zur Besteuerung von Einkünften aus einer LLC (Florida)

  • Eine in den USA wie eine Personengesellschaft behandelte LLC ist in den USA nur in Bezug auf in den USA ansässige Gesellschafter „ansässig“

  • Beim nicht in den USA ansässigen Gesellschafter kommt es darauf an, ob die LLC unbeschadet ihrer steuerlichen Behandlung in den USA aus Sicht seines Steuerrechts als Kapitalgesellschaft einzuordnen ist

  • Die Einordnung ergibt sich aus dem Typenvergleich (gemäß dem Schreiben des dBMF)

Das in Deutschland ansässige Ehepaar ist (neben dem in den USA unbeschränkt steuerpflichtigen C) in den Jahren 1997 bis 1999 zu 40 % an einer nach dem Recht des Staates Florida errichteten und dort ansässigen Limited Liability Company (LLC) beteiligt, die in den USA eine Partnerschaft zu Steuerzwecken ist. Dementsprechend wird sie in den USA als Partnerschaft behandelt und unterliegt dort nicht der Einkommensteuer für Körperschaften. Aus dem öffentlichen Gründungsdokument der LLC ergibt sich, dass ihr „Initial Capital“ aus einem Barbetrag von 20.000 US-Dollar besteht und dass deren Geschäftsführung ausschließlich vom mitbeteiligten C als ihrem Manager wahrgenommen wird. In den Streitjahren werden dem Ehepaar auf das Kapitalkonto bei der LLC Gewinnanteile in Höhe von 20....

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