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SWI 4, April 2009, Seite 206

Wegzugsbesteuerung bei Wohnsitzverlagerung

Gerald Toifl

Ebenso wie in Österreich besteht auch in Deutschland mit § 6 Außensteuergesetz (AStG) eine Bestimmung, die im Fall des Wegzugs natürlicher Personen die stillen Reserven in Anteilen an Kapitalgesellschaften ab einer Beteiligungshöhe von 1 % grundsätzlich der Besteuerung unterwirft. Endres/Freiling (Praxis Internationale Steuerberatung 2009, 72 ff.) zeigen anhand einiger Beispielfälle die Wirkungsweise der deutschen Vorschrift auf. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EuGH in der Rs. C-9/02, Hughes de Lasteyrie du Saillant, vom hat aber auch Deutschland die Möglichkeit geschaffen, die stillen Reserven bei einem Wegzug in einen anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat bis zur tatsächlichen Veräußerung der Anteile aufzuschieben. Anders als in Österreich muss dafür in Deutschland allerdings jährlich bis zum 31. Jänner gemeldet werden, dass sich die Anteile noch im Vermögen des Wegziehenden befinden. Wird diese Meldung nicht abgegeben, kommt es zur Verwirklichung des Tatbestands des § 6 AStG.

Rubrik betreut von: Toifl
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