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SWI 4, April 2009, Seite 206

Deutsches Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz

Gerald Toifl

Das deutsche BMF hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz) vorgelegt. Demnach soll die deutsche Bundesregierung ermächtigt werden, bestimmte steuerliche Regelungen ganz oder zum Teil nicht anzuwenden oder von der Erfüllung erhöhter Nachweispflichten abhängig zu machen, wenn Geschäftsbeziehungen zu Personen oder Personenvereinigungen in Staaten oder Gebieten bestehen, welche die Standards der OECD zum Auskunftsaustausch in Steuersachen nicht akzeptieren. Konkret besteht die Möglichkeit, den Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug einzuschränken, ganz zu versagen oder den Abzug von der Erfüllung erhöhter Nachweispflichten abhängig zu machen sowie ausländischen Gesellschaften die Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder Abzugsteuer ganz oder teilweise zu versagen. Wegner (Praxis Steuerstrafrecht 2009, 51 ff.) kommt in einer Analyse des Entwurfs zu dem Ergebnis, dass damit das Klima im deutschen Besteuerungsverfahren noch rauer wird. Aus steuerstrafrechtlicher Sicht weist er allerdings darauf hin, dass die geplanten Maßnahmen den für eine steuerstrafrechtliche Verfolgung notwendigen Nachweispflichten nicht genügen werde...

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