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SWI 4, April 2009, Seite 198

EuGH: Rundung von Mehrwertsteuerbeträgen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Mit Urteil vom , Rs. C-302/07, Wetherspoon, entschied der EuGH Fragen hinsichtlich der Methode zur Rundung von Mehrwertsteuerbeträgen. Die Fragen ergeben sich aufgrund eines Rechtsstreits zwischen der britischen Steuerverwaltung und Wetherspoon, welche eine Kette von mehr als 670 Gaststätten im Vereinigten Königreich betreibt. Den Großteil ihrer Einnahmen bezieht sie aus Einzelhandelsverkäufen von Essen und Getränken an Endverbraucher. Wetherspoon gibt gegenüber ihren Kunden für ihre Einzelhandelsprodukte einen Preis an, in dem die Mehrwertsteuer enthalten ist. Sie stellt diesen keine ausführlichen Mehrwertsteuerrechnungen aus, händigt ihnen jedoch bei Bestellungen für Essen und heiße Getränke Kassenbons aus, auf denen ihre Mehrwertsteuernummer vermerkt ist. Für andere Getränke, einschließlich alkoholischer Getränke, stellt sie einen Kassenbon nur dann aus, wenn der Kunde dies verlangt. Bis 2004 berechnete Wetherspoon die Mehrwertsteuer, die für jeden dem Normalsatz der Mehrwertsteuer von 17,5 % unterliegenden Umsatz mit einem bestimmten Kunden geschuldet wurde, indem sie den dabei erzielten Gesamtbetrag mit 7/47 multiplizierte. Das Ergebnis wurde arithmetisch auf den nächsten voll...

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