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Planungsgemeinschaft mit italienischen Partnern
(BMF) – Übernimmt eine als Mitunternehmerschaft einzustufende Planungsgemeinschaft, die aus einer österreichischen GmbH, einer italienischen GmbH und einem italienischen Einzelunternehmer besteht, den Auftrag, die Planungsarbeiten für ein österreichisches Kraftwerk auszuführen und übersteigt die Mitwirkungsdauer an dem Bauprojekt zwölf Monate, dann liegt eine zur Betriebsstättenbegründung führende Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, und zwar auch dann, wenn für die italienischen Partner keinerlei inländischen festen örtlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen. Dies ergibt sich aus dem Update des OECD-Kommentars vom (Z 17 zu Art. 5 OECD-MA), mit dem die frühere gegenteilige Kommentarauffassung aufgegeben wurde (siehe hierzu EAS 2402 und EAS 2274).
Ob durch die übernommene Bauplanung eine inländische Betriebsstätte entsteht, ist auf der Ebene der Mitunternehmerschaft zu entscheiden. Maßgebend ist, ob es zu Anwesenheiten auf dem Baugelände kommt und ob – gerechnet ab der ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit – die am Baugelände verbrachten Arbeitszeiten mehr als zwölf Monate in Anspruch nehmen. Abwesenheitszeiten in diesem Zeitraum führen weder zu eine...