Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zweigniederlassungserfordernis für doppelt ansässige Gruppenträger – Verstoß gegen höherrangiges Recht?
Dual Resident Group Parents: Requirement of an Austrian Branch – Incompatibility with Constitutional and Community Law?
The Austrian group taxation regime allows dual resident companies to act as group parents. However, unlike group parents with sole residence in Austria, dual resident group parents need to have a registered branch in Austria, and the shares in the group member have to be attributable to that branch. Markus Stefaner and Alexander Stieglitz analyse whether this differentiation constitutes an infringement of constitutional or community law.
Doppelt ansässige Körperschaften als Gruppenträger
Doppelt ansässige Kapitalgesellschaften im Allgemeinen
Von einer doppelt ansässigen Kapitalgesellschaft wird grundsätzlich dann gesprochen, wenn eine Kapitalgesellschaft in mehr als einem Staat der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt, etwa weil sich ihr Ort der Geschäftsleitung in einem Staat und ihr Sitz in einem anderen Staat befindet. Doppelt ansässige Gesellschaften sind somit i. d. R. durch ein Auseinanderfallen von statutarischem Sitz und tatsächlicher Hauptverwaltung in zwei Staaten gekennzeichnet.
Im System der Körperschaftsteuer wird zum einen zwischen unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften unterschieden. Daneben besteht jedoch auch die Unterscheidung zwischen in- und...