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Nach Deutschland fließende Zinsen einer inländischen Immobilien-GmbH
(BMF) – Vergibt eine operativ tätige deutsche KG mit ausschließlich im Ausland ansässigen Gesellschaftern an eine ihr gehörende österreichische GmbH ein Darlehen, dann unterliegen die hierfür anfallenden Zinsen der inländischen Besteuerung, wenn die Darlehensforderung unmittelbar oder mittelbar durch inländischen Grundbesitz gesichert ist. Eine mittelbare Besicherung liegt vor, wenn Betriebsvermögen des Schuldners (hier: der österreichischen GmbH) der Besicherung dient und wenn dazu inländische Grundstücke gehören (Rz. 7968 EStR). Von einer mittelbaren Besicherung wird daher im gegebenen Fall dann auszugehen sein, wenn auf der der Errichtung eines Bürohochhauses dienenden Liegenschaft der GmbH zwar keine unmittelbare hypothekarische Sicherheit eingeräumt wird, aber den Darlehensgebern (im vorliegenden Fall wären dies angesichts der steuerlichen Transparenz der KG die Gesellschafter der deutschen KG) eine jederzeitige Zugriffsmöglichkeit auf den inländischen Liegenschaftsbesitz zusteht, falls keine vertragsgemäße Rückzahlung des Darlehens erfolgen sollte (EAS 2133). Eine solche Zugriffsmöglichkeit wird für jene Hauptgesellschafter der KG bestehen, die den bestimmenden Einfluss auf die Entscheidu...