Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EuGH: Niederlassungsfreiheit gebietet Einbeziehung von über ausländische Tochtergesellschaften gehaltenen inländischen Enkelgesellschaften in die Gruppenbesteuerung
Im Urteil vom , Rs. C-418/07, Société Papillon, hatte sich der EuGH mit der Vereinbarkeit einer Regelung der französischen Gruppenbesteuerung mit der Niederlassungsfreiheit zu beschäftigen. Die Auslegungsfrage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Société Papillon (im Folgenden: Papillon) mit Sitz in Frankreich und dem Ministère du Budget, des Comptes publics et de la Fonction publique (Ministerium für Haushalt, öffentliche Finanzen und den öffentlichen Dienst) über dessen Weigerung, auf Papillon die Regelung der so genannten „steuerlichen Integration“ (intégration fiscale) anzuwenden.
S. 153Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während der im Ausgangsverfahren streitigen Steuerjahre, also der Geschäftsjahre im Zeitraum von bis , hielt Papillon 100 % des Kapitals der niederländischen Gesellschaft Artist Performance and Communication, die 99,99 % der Anteile der Kiron SARL mit Sitz in Frankreich hielt. In diesem Zusammenhang optierte Papillon für die Regelung der steuerlichen Integration im Sinne der Art. 223 A bis 223 F des Code général des impôts (Allgemeines Steuergesetzbuch; im Folgenden: CGI), wonach eine gebietsansässige Gesellschaft für das Gesamter...