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Tageslohnsteuertabelle bei DBA-steuerfreien Auslandseinsätzen von Steuerausländern
Werden von einem österreichischen Bohrunternehmen in Deutschland ansässige und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegende Arbeitskräfte bei Bodenbohrungen laufend wechselnd in Deutschland und in Österreich eingesetzt, dann sind gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA Deutschland jene Bezüge, die auf die in Deutschland – oder im Drittausland – ausgeübten Arbeiten entfallen, in Österreich von der Besteuerung freizustellen. In diesem Zusammenhang wird auf die DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, und das Erfordernis der Beibringung von entsprechend ausgefüllten Vordrucken ZS-QU1 durch die betroffenen Arbeitskräfte hingewiesen, die eine grenzüberschreitend koordinierte steuerliche Erfassung in Österreich und in Deutschland sicherstellen sollen.
Die Frage, nach welcher Berechnungsmethodik die Besteuerung der auf die Österreich-Tätigkeit entfallenden Bezugsteile vorzunehmen ist, wird durch das DBA nicht geregelt und richtet sich daher nach österreichischem Recht. Denn bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen ist grundsätzlich in drei Schritten vorzugehen. Zunächst ist die innerstaatliche Besteuerungsgrundlage zu ermitteln, wie wenn kein DBA bestünde; in S. 113einem zweiten Schritt ist sodann in Anwendung des DBA festzustell...