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SWI 2, Februar 2009, Seite 107

Erstes strafrechtliches Urteil in der „Liechtenstein-Affäre“ in Deutschland

Gerald Toifl

Das LG Bochum hat das erste rechtskräftige Urteil in der „Liechtenstein-Affäre“ gesprochen (LG Bochum 6 KLs 350 Js 1/08). Betroffen davon war ein Angeklagter, der in Liechtenstein zwei Stiftungen mit dem Ziel gegründet hatte, deren Erträgnisse der Besteuerung in Deutschland zu entziehen. Im Urteil wurde festgestellt, dass der Angeklagte wusste, dass die Bank in Liechtenstein keine Meldungen an die deutschen Steuerbehörden vornimmt. Insgesamt hat der Angeklagte im Zeitraum von 2001 bis 2006 Einkommensteuer in Höhe von ca. 7,5 Mio. Euro hinterzogen und wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe in ungefähr der Höhe des hinterzogenen Betrags von 7,5 Mio. Euro verurteilt. Tsambikakis (Praxis Steuerstrafrecht 2009, 1 ff.) stellt die Entscheidungsgründe des Urteils dar. Er weist insbesondere darauf hin, dass die Höhe der hinterzogenen Beträge von deutschen Gerichten immer stärker bei der Strafbemessung berücksichtigt wird.

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